Maninred Pictures | AGB
MANINRED PICTURES AGB
ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MANINRED PICTURES KIG
Raistrasse 17
8962 Bergdietikon
Office | Studio
Badstrasse 11
5408 Ennetbaden
SIMON SANER & RAY KROI
MANINRED PICTURES
MANINRED PICTURES KIG
Raistrasse 17
8962 Bergdietikon
Office | Studio
Badstrasse 11
5408 Ennetbaden
DIE AGB IN DER PDF (MANINRED PICTURES_AGB 2020.pdf) GELTEN.
BITTE LADEN SIE DAS PDF HERUNTER UND LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB [KURZFASSUNG]
MANINRED PICTURES PRODUCTION
1. Vertragsparteien und Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und MANINRED PICTURES KIG (MANINRED PICTURES) bezüglich der von MANINRED PICTURES offerierten Dienstleistung und sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und MANINRED PICTURES abgeschlossenen Vertrages resp. der vom Kunden bestätigten Offerte.
Durch das Beanspruchen einer von MANINRED PICTURES angebotenen Dienst- Leistung erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden.
2. Allgemeine Bestimmungen
MANINRED PICTURES ist ein Unternehmen, welches sich auf die Produktion von Werbefilm Aufnahmen spezialisiert hat und dem Kunden insbesondere folgende Leistungen anbietet:
a) Erstellung eines Konzepts anhand von Kundenwunsch und
Einbringen von Ideen und Vorschlägen
b) Schreiben eines Drehbuchs (Storyboard)
c) Vorbereitung und Organisation (Kamera- und Zubehör Material)
d) Drehen im In- und Ausland (Aufbau am Set, Assistenz usw.)
e) Zusammenschnitt des Filmes und Color Grading
f) Erstellung des Films für verschiedene Medien
g) Datenspeicherung (Backup)
3. Die Urheberrechte der von MANINRED PICTURES erstellten Filme liegen bei MANINRED PICTURES.
4. Filmausschnitte, welche sich nicht auf den Kunden und dessen Tätigkeitsbereich beziehen wie z.B. Aufnahmen von Landschaften, dürfen von MANINRED PICTURES verwendet werden.
5. MANINRED PICTURES ist berechtigt, den resp. die Filme auf ihrer Website als Referenz aufzuführen.
6. Im Normalfall hat der Kunde nach Bestätigung der Offerte und Zustellung der Rechnung Teil 1 die Hälfte des Totalbetrages vor Drehbeginn zu bezahlen.
Skonto- und andere Abzüge sind nicht zulässig, sofern nicht in der Rechnung aufgeführt.
7. Der Kunde ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten wegen Beanstandungen berechtigt. Die Verrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
8. Nach Abschluss der Dreharbeiten und der Postproduktion wird die Rechnung Teil 2 ausgestellt, welche noch die Kosten für Autofahrten, Musikrechte, zusätzliche Wünsche des Kunden usw. enthalten kann.
9. MANINRED PICTURES bezahlt nicht die nötigen Lizenzen für Musik, Schauspieler, Sprecher usw. für die Herstellung des resp. der Filme. Der Kunde ist für die Lizenzen (Vorführung im Kino, im Fernsehen usw.) verantwortlich und muss für die Kosten aufkommen.
10. Falls Vereinbarungen getroffen werden, die von diesen AGB abweichen, müssen diese in schriftlicher Form vorliegen. Für MANINRED PICTURES und Kunden sind ausschliesslich die AGB von MANINRED PICTURES verbindlich.
11. Gerichtstand ist Zürich.
12. Es gilt schweizerisches Recht.
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SIMON SANER & RAY KROI
MANINRED PICTURES